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   BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07   

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https://dejure.org/2010,3912
BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07 (https://dejure.org/2010,3912)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2010 - Xa ZR 149/07 (https://dejure.org/2010,3912)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2010 - Xa ZR 149/07 (https://dejure.org/2010,3912)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Fentanyl-TTS

    § 3 PatG, § 14 PatG, § 9 Abs 2 PatV
    Patentnichtigkeit: Neuheit eines Stoffes ausschließende Offenbarung; Widerspruch zwischen Angaben im kennzeichnenden Teil und Merkmalen des Oberbegriffs - Fentanyl-TTS

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer die Neuheit eines Stoffes ausschließenden Offenbarung i.S.d. Patentgesetzes (PatG) bei Benennung eines alle beanspruchten Merkmale aufweisenden bestimmten Materials; Lösung eines vermeintlichen Widerspruchs zwischen Angaben im kennzeichnenden Teil eines ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeit: Neuheit eines Stoffes ausschließende Offenbarung; Widerspruch zwischen Angaben im kennzeichnenden Teil und Merkmalen des Oberbegriffs - Fentanyl-TTS

  • rewis.io

    Patentnichtigkeit: Neuheit eines Stoffes ausschließende Offenbarung; Widerspruch zwischen Angaben im kennzeichnenden Teil und Merkmalen des Oberbegriffs - Fentanyl-TTS

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatV § 9 Abs. 2; PatG § 14
    Vorliegen einer die Neuheit eines Stoffes ausschließenden Offenbarung i.S.d. Patentgesetzes ( PatG ) bei Benennung eines alle beanspruchten Merkmale aufweisenden bestimmten Materials; Lösung eines vermeintlichen Widerspruchs zwischen Angaben im kennzeichnenden Teil eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 129
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 10/07

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Trennung der Proteine Faktor VIII,

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
    Eine wissenschaftliche Begründung dafür, weshalb der Einsatz eines solchen Materials den patentgemäßen Erfolg eintreten lässt, ist nicht erforderlich (Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - Xa ZR 10/07 Rn. 48).
  • BGH, 20.01.1994 - X ZR 102/91

    "Muffelofen"; Erfassung des Gegenstandes eines Patents; Maßgeblichkeit der Sach-

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
    Für die Erfassung des Gegenstandes eines Patents ist es nach ständiger Rechtsprechung vielmehr ohne Bedeutung, ob ein bestimmtes Merkmal im Oberbegriff oder im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs erscheint (BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - X ZR 102/91, GRUR 1994, 357, 358 - Muffelofen).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Sektionaltor mangels

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
    Es bedarf daher keiner Auseinandersetzung mit der - von der dafür angeführten Zitatstelle (Kühnen in Schulte, PatG, 7. Aufl., Rn. 134 zu § 81, ebenso in der 8. Aufl. Rn. 133, abweichend noch die 6. Aufl. Rn. 131 f.) nicht gedeckten und in der Literatur kritisierten (Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 4. Aufl. Rn. 230; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 47/04 Rn. 22) - Auffassung des Patentgerichts, ein Patent sei ohne weitere Prüfung für nichtig zu erklären, wenn es im Nichtigkeitsverfahren ausschließlich mit Patentansprüchen verteidigt werde, die unzulässige Änderungen aufweisen.
  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 109/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
    (1) Das in NiK21 als Vergleichsbeispiel 2 herangezogene und trotz der Darstellung als nachteilbehaftet als Stand der Technik zu berücksichtigende (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - X ZR 121/97, bei Bausch BGH 1999-2001, 355, 361 - Kniegelenkendoprothese) Pflaster besteht aus den drei in Merkmalsgruppe 1 genannten Komponenten, also einer wirkstoffundurchlässigen Rückschicht, einer Fentanyl enthaltenden Matrixschicht auf Basis von Polyacrylat und einer vor Gebrauch zu entfernenden Schutzschicht.
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Auslegung eines Patentanspruchs maßgeblich, welcher technische Sinngehalt aus der Sicht des Fachmanns den Merkmalen im einzelnen und in ihrer Gesamtheit zukommt (vgl. nur BGH, Urteil vom 3. Juni 2004 - X ZR 82/03, BGHZ 159, 221, 226 = GRUR 2004, 844, 845 - Drehzahlermittlung, mwN).
  • BGH, 12.12.2000 - X ZR 121/97

    Priorität einer Voranmeldung - Angemeldetes deutsches Patent - Ablauf der

    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
    (1) Das in NiK21 als Vergleichsbeispiel 2 herangezogene und trotz der Darstellung als nachteilbehaftet als Stand der Technik zu berücksichtigende (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - X ZR 121/97, bei Bausch BGH 1999-2001, 355, 361 - Kniegelenkendoprothese) Pflaster besteht aus den drei in Merkmalsgruppe 1 genannten Komponenten, also einer wirkstoffundurchlässigen Rückschicht, einer Fentanyl enthaltenden Matrixschicht auf Basis von Polyacrylat und einer vor Gebrauch zu entfernenden Schutzschicht.
  • BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    Auszug aus BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07
    Das Patentgericht hat das Streitpatent antragsgemäß für nichtig erklärt (BPatGE 50, 72 = GRUR 2009, 145 - Fentanyl-Pflaster).
  • BPatG, 28.06.2016 - 3 Ni 8/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Polymorphous form of rifaximin as antibiotic

    Soweit Teile der Literatur im Anschluss an die Entscheidung BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS die Auffassung vertreten, das ein für den Fachmann kommerziell erhältliches Erzeugnis mit allen seinen Eigenschaften öffentlich zugänglich wird, unabhängig davon, ob bestimmte Eigenschaften der Fachwelt durch Veröffentlichungen bekannt oder durch Analysen ermittelbar waren (Schulte, a. a. O., Rn. 52 a. E.; Benkard, a. a. O., Rn. 172, 184, vgl. a. neuere Entscheidung BGH GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I), vermag der Senat dieser Auffassung jedenfalls in dem hier zu entscheidenden Fall nicht zu folgen.

    Dies gilt auch im Hinblick auf die seitens der Klägerin angeführten neueren Entscheidungen BGH GRUR 2011,129, Ziff. 2. b) (2) - Fentanyl-TTS und GRUR 2015, 1091, Rn. 32 - Verdickerpolymer I. In diesen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es für die Offenbarung bestimmter Merkmalsgruppen in Entgegenhaltungen ausreiche, dass die in den Entgegenhaltungen als Vergleichsbeispiele genannten Produkte (COATEX BR 900 im Fall "Verdickerpolymer I") bzw. deren Bestandteile ("DUROTAK 97-4098" als im Fall "Fentanyl-TTS" im Vergleichspflaster verwendete Klebeschicht) vor dem Prioritätsdatum am Markt erhältlich gewesen seien.

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Stets ist der den einzelnen Merkmalen in ihrer Gesamtheit zukommende technische Sinn und der den Merkmalen zugewiesene Beitrag zum intendierten Leistungsergebnis des Patentanspruchs maßgeblich (BGH GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung; BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BPatG, 19.02.2019 - 4 Ni 48/17

    Verschleißschutzschicht - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Soweit die Parteien über die hier nach Art. 69 EPÜ gebotene Auslegung der Patentansprüche und ihres Schutzgegenstands sowie das begriffliche Verständnis einzelner Merkmale streiten, ist zunächst zu betonen, dass die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Auslegung zu beachten sind, welcher technische Sinngehalt den Merkmalen eines Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zukommt (st. Rspr., BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2002, 515, - Schneidmesser I, m. w. N.), und die Auslegung im Lichte der Gesamtoffenbarung der Patentschrift (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; GRUR 2015, 868 - Polymerschaum II) zu erfolgen hat.
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